Die Schenker

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Kooperationsvereinbarung

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Kooperationsvereinbarung

Die Schenker und Schenker-Verbündeten brauchen keine Angst zu haben, dass die Grundwerte oder Strukturen der Schenker-Bewegung gegen deren Willen verändert werden. Die Schenker-Bewegung bleibt in ihrer bisherigen Gestalt wie folgt erhalten:

  • Die komplette Grundsatztextesammlung (GTS) ist die verbindliche Ausdrucksform der Grundideale.
  • Über inhaltliche Fragen der Schenker-Bewegung entscheiden die Schenker untereinander im Konsens.
  • Die Schenker-Bewegung besteht aus den Schenkern und Schenker-Verbündeten.
  • Der Verein zur Förderung des Schenkens (VFS e.V.) ist ein „Verbündeten“-Verein, wo die „Gewissenserklärungen“ gelten.

Wenn Menschen, die bisher zur Schenker-Bewegung gehörten, neue eigene Ideen entwickeln, die nennenswert von den oben genannten Punkten abweichen, sollten sie diese in neuen eigenen Projekten ausprobieren und sich damit dann von der Schenker-Bewegung unabhängig machen. Dabei wird sie die „Mutterbewegung“ - die Schenker-Bewegung – unterstützen. Das ist besser, als sich monatelang selbst zu zerfleischen.

Was auseinander wächst, soll man nicht weiter künstlich zusammenbinden. Diese neuen Projekte können unter einem neuen Namen (z.B. „Schenker-Sympathisanten-Projekte“) geführt werden. Diese neue Gruppe (wir nennen sie der Einfachheit halber erstmal „Schenker-Sympathisanten“) entwickelt sich dazu, nicht mehr die gesamte Theorie (siehe oben) mitzuvertreten, wie es für die Zugehörigkeit zur Schenker-Bewegung erforderlich ist, sondern nur Teile davon, z.B. nur die so genannten „vier Sätze“.

  • Die „vier Sätze“ wären dann der verbindende Teil zwischen den Schenker-Sympathisanten und der Schenker-Bewegung. Da beide Seiten sich unabhängig verstehen möchten, sind die „Schenker-Sympathisanten“ (SSy) aber auch völlig frei in ihrer Konzeptentwicklung.
  • Die „SSy“ leben und arbeiten weiter in den Projekten der alten Schenker-Bewegung- solange, bis sie sich entscheiden, die Schenker- und Schenker-Verbündeten-Projekte zu verlassen.
  • Die „SSy“ können übergangsweise im Verein zur Förderung des Schenkens (VFS) verbleiben, unter der Bedingung, dass sie die o.g. Grundlagen respektieren und nicht dagegen arbeiten – auf jeden Fall fair damit umgehen. Neueintritte in den VFS erfordern natürlich die Annahme der o.g. Grundlagen, einschließlich der Gewissenserklärungen.
  • Die „SSy“ sind ansonsten völlig frei in ihren Entscheidungen, können sich jederzeit von der Schenker-Bewegung abkoppeln und sind dann auch ganz frei von deren Verbindlichkeiten.

Auf diese Weise könnte um die bisherige Schenker-Bewegung ein buntes Umfeld mit vielfältig gestalteten, sich selbständig machenden alternativen Ansätzen, Experimenten und Projektversuchen entstehen, die sich gegenseitig in ihrer Verschiedenheit respektieren. Diese können dann unverkrampft und angstfrei ihre verschiedenen Ansichten diskutieren und in der Praxis erproben.

Seit der Vereinsversammlung vom 16. Oktober 2004 gilt diese Kooperationsvereinbarung verbindlich für alle zukünftigen Schenker, Schenker-Verbündeten und für Vereinsmitglieder.

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